Neue finanzielle Unterstützung für elektrische leichte Nutzfahrzeuge – das ist der Vorschlag der Regierung.

28 November, 2023

Die Regierung plant, eine neue staatliche Förderung, die sogenannte Klimaprämie, für umweltfreundliche Lkw zu genehmigen. Diese schließt nun auch elektrische leichte Nutzfahrzeuge ein. Wir haben den Vorschlag und seine möglichen Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt geprüft.

Die Regelung zur staatlichen Förderung umweltfreundlicher Lkw wird überarbeitet. Die Regierung hat einen Vorschlag für eine neue staatliche Beihilfe für neue umweltfreundliche Nutzfahrzeuge vorgelegt. Dieser Vorschlag wird nun mit 30 verschiedenen Unternehmen, Behörden und Organisationen, darunter Volvo, der schwedischen Transportverwaltung und dem Naturschutzverband, konsultiert, um weitere Meinungen zu Ausgestaltung und Umsetzung einzuholen. Die Regierung hat im Haushaltsentwurf für 2024 Mittel dafür bereitgestellt und plant, den Vorschlag am 15. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen.

Auswirkungen auf den Gebrauchtmarkt

Die neue Klimaprämie gilt nur für neue Elektro-Lkw, nicht für gebrauchte. Der Vorschlag hingegen bietet Unternehmen, Kommunen und Regionen einen größeren Anreiz, ihre Fahrzeugflotten zu modernisieren, wodurch wiederum mehr Fahrzeuge auf den Gebrauchtmarkt gelangen.

Wer kann die Unterstützung beantragen?

Der neue Vorschlag richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Regionen, die durch staatliche Förderung in neu produzierte elektrische Leicht-Nutzfahrzeuge investieren können. Um den Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern, werden differenzierte Fördersätze je nach Unternehmensgröße eingeführt. Kleinere Unternehmen können somit mit einer höheren Prämie rechnen.

Wie wird die Unterstützung gestaltet sein?

Um die Prämie in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Unter anderem darf das Fahrzeug seit dem Kaufdatum über einen bestimmten Zeitraum weder den Besitzer gewechselt noch abgemeldet worden sein. Dies dient der effektiven Nutzung der Förderung und der Missbrauchsprävention.

Doch noch ist nichts klar. Die zuständigen Stellen haben bis zum 29. November Gelegenheit, zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen. Wir erwarten jedoch, dass der Reichstag noch vor Jahresende eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit trifft.

Alle 30 Überweisungsstellen*:

1. AB Volvo

2. Die Bauunternehmen

3. Der Justizdienst

4. Schweden mit dem Auto erkunden

5. Energigas Schweden

6. Das Verwaltungsgericht in Linköping

7. Handelskammer

8. Die schwedische Wettbewerbsbehörde

9. Die Vollzugsbehörde

10. Nationaler Bauernverband, LRF

11. Mobilität Schweden

12. Die Naturschutzgesellschaft

13. Die schwedische Umweltschutzbehörde

14. Machtkreis

15. Die Vermietungsfirmen

16. Schwedischer Verband für Baumaschinen, SACE

17. Scania CV AB

18. Nationaler Verband der Kleinunternehmen

19. Die norwegische Energiebehörde

20. Die schwedische Landwirtschaftsagentur

21. Das Norwegische Straßen- und Transportforschungsinstitut (VTI)

22. Schwedens Bergbauindustrie, SBMI

23. Svemin AB

24. Schwedens Transportunternehmen

25. Verkehrsanalyse

26. Die schwedische Transportbehörde

27. Die Transportunternehmen

28. Die schwedische Transportbehörde

29. Die Agentur für Innovationssysteme, Vinnova

30. World Wide Fund for Nature, WWF

Die Regierungsbehörden sind verpflichtet, auf die Anfrage zu reagieren. Im Übrigen stellt die Anfrage eine Aufforderung zur Stellungnahme dar. Auch die Öffentlichkeit ist eingeladen, zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen.

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