28 November, 2023
Die Regierung plant, eine neue staatliche Förderung, die sogenannte Klimaprämie, für umweltfreundliche Lkw zu genehmigen. Diese schließt nun auch elektrische leichte Nutzfahrzeuge ein. Wir haben den Vorschlag und seine möglichen Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt geprüft.
Die Regelung zur staatlichen Förderung umweltfreundlicher Lkw wird überarbeitet. Die Regierung hat einen Vorschlag für eine neue staatliche Beihilfe für neue umweltfreundliche Nutzfahrzeuge vorgelegt. Dieser Vorschlag wird nun mit 30 verschiedenen Unternehmen, Behörden und Organisationen, darunter Volvo, der schwedischen Transportverwaltung und dem Naturschutzverband, konsultiert, um weitere Meinungen zu Ausgestaltung und Umsetzung einzuholen. Die Regierung hat im Haushaltsentwurf für 2024 Mittel dafür bereitgestellt und plant, den Vorschlag am 15. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen.
Die neue Klimaprämie gilt nur für neue Elektro-Lkw, nicht für gebrauchte. Der Vorschlag hingegen bietet Unternehmen, Kommunen und Regionen einen größeren Anreiz, ihre Fahrzeugflotten zu modernisieren, wodurch wiederum mehr Fahrzeuge auf den Gebrauchtmarkt gelangen.
Der neue Vorschlag richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Regionen, die durch staatliche Förderung in neu produzierte elektrische Leicht-Nutzfahrzeuge investieren können. Um den Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern, werden differenzierte Fördersätze je nach Unternehmensgröße eingeführt. Kleinere Unternehmen können somit mit einer höheren Prämie rechnen.
Um die Prämie in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Unter anderem darf das Fahrzeug seit dem Kaufdatum über einen bestimmten Zeitraum weder den Besitzer gewechselt noch abgemeldet worden sein. Dies dient der effektiven Nutzung der Förderung und der Missbrauchsprävention.
Doch noch ist nichts klar. Die zuständigen Stellen haben bis zum 29. November Gelegenheit, zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen. Wir erwarten jedoch, dass der Reichstag noch vor Jahresende eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit trifft.
1. AB Volvo
2. Die Bauunternehmen
3. Der Justizdienst
4. Schweden mit dem Auto erkunden
5. Energigas Schweden
6. Das Verwaltungsgericht in Linköping
7. Handelskammer
8. Die schwedische Wettbewerbsbehörde
9. Die Vollzugsbehörde
10. Nationaler Bauernverband, LRF
11. Mobilität Schweden
12. Die Naturschutzgesellschaft
13. Die schwedische Umweltschutzbehörde
14. Machtkreis
15. Die Vermietungsfirmen
16. Schwedischer Verband für Baumaschinen, SACE
17. Scania CV AB
18. Nationaler Verband der Kleinunternehmen
19. Die norwegische Energiebehörde
20. Die schwedische Landwirtschaftsagentur
21. Das Norwegische Straßen- und Transportforschungsinstitut (VTI)
22. Schwedens Bergbauindustrie, SBMI
23. Svemin AB
24. Schwedens Transportunternehmen
25. Verkehrsanalyse
26. Die schwedische Transportbehörde
27. Die Transportunternehmen
28. Die schwedische Transportbehörde
29. Die Agentur für Innovationssysteme, Vinnova
30. World Wide Fund for Nature, WWF
Die Regierungsbehörden sind verpflichtet, auf die Anfrage zu reagieren. Im Übrigen stellt die Anfrage eine Aufforderung zur Stellungnahme dar. Auch die Öffentlichkeit ist eingeladen, zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen.
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