26 November, 2021
In Schweden zahlen Besitzer von Autos und anderen Fahrzeugen seit 1922 Kfz-Steuer. Diese Steuer wird an den Staat entrichtet und dient der Finanzierung der Instandhaltung abgenutzter Straßen. Zuständig für die Kfz-Steuer ist die schwedische Transportbehörde.
Die Kfz-Steuer ist eine Gebühr, die für alle Fahrzeuge gilt, die nicht abgestellt oder nur vorübergehend zugelassen sind. Abgesehen von diesen und weiteren Ausnahmen ist die Steuer obligatorisch und völlig unabhängig von der Nutzung. Es spielt also keine Rolle, ob Sie täglich 24 Kilometer zur Arbeit pendeln oder Ihr Motorrad nur ein paar Mal im Sommer fahren. Solange ein Fahrzeug zugelassen ist, muss die Kfz-Steuer entrichtet werden.
Die Kfz-Steuer bis zu 3.600 SEK wird einmal jährlich fällig. Bei höheren Steuerbeträgen erfolgt die Zahlung in drei Raten pro Jahr. Folgende Fahrzeugtypen sind steuerpflichtig:
Personenkraftwagen
Lastwagen
Busse
Motorräder
Traktoren
Motorwerkzeuge
Schwerere Anhänger
Schwere Geländefahrzeuge
Nicht alle Kraftfahrzeuge und -geräte sind steuerpflichtig. Steuerbefreiungen gelten unter anderem für:
Sogenannte Oldtimer, d. h. Pkw, Lkw, Busse und Motorräder, die 30 Jahre oder älter sind und nicht im gewerblichen Verkehr eingesetzt werden.
Traktoren der Steuerklasse II (landwirtschaftliche Traktoren)
Schwere Geländefahrzeuge, die nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden
Motorgeräte der Klasse II
Einsatzfahrzeuge auf Anfrage
Anhänger über 3.000 kg (in einigen Fällen)
Leichte Anhänger mit einem Höchstgewicht von 750 kg
Mopeds, ATVs, Schneemobile und ATVs
Außer Dienst gestellte und vorübergehend zugelassene Fahrzeuge sind nicht steuerpflichtig.
Im Juni 2018 führte die Regierung das sogenannte Bonus-Malus -System ein, das Fahrzeuge mit niedrigen CO₂-Emissionen mit einem Bonus und Fahrzeuge mit hohen Emissionen mit einer Strafe (Malus) belegt. 2021 wurden die Fristen für die Zahlung der Malussteuer gesenkt. Ab dem 1. Juni 2022 gelten weiter reduzierte Fristen.
Malus umfasst benzin- und dieselbetriebene Pkw, leichte Busse und Lkw mit einem Fahrzeugjahr von 2018 oder später, die bestimmte Mengen an Kohlendioxid ausstoßen.
Die Kfz-Steuer wird nach einem festgelegten Zahlungsplan entrichtet. Die letzte Ziffer des Kennzeichens bestimmt, in welchem Monat die Steuer fällig ist. Beträgt Ihre Kfz-Steuer beispielsweise zwischen 1 und 3.600 SEK oder weniger, ist sie im April zu zahlen.
Nachfolgend finden Sie eine vollständige Liste der Fälligkeitstermine der Steuer, abhängig vom Endbetrag in Ihrem Fahrzeug.
| Slutsiffra | Betalningsmånad | Ytterligare betalningsmånad |
|---|---|---|
| 0 | Mars | Juli och november |
| 1 | April | Augusti och december |
| 2 | Maj | September och januari |
| 3 | Juni | Oktober och februari |
| 4 | Augusti | December och april |
| 5 | Oktober | Februari och juni |
| 6 | November | Mars och juli |
| 7 | December | April och augusti |
| 8 | Januari | Maj och september |
| 9 | Februari | Juni och oktober |
Abschnitt 3 Die Kfz-Steuer für ein Steuerjahr oder einen Steuerzeitraum ist im Monat vor Beginn des Steuerjahres oder Steuerzeitraums (Zahlungsmonat) zu entrichten. Straßenverkehrssteuergesetz.
Die Höhe der Kfz-Steuer wird entweder anhand des Gewichts des Fahrzeugs (Pkw, Wohnmobile, leichte Lkw und leichte Busse) oder anhand der Menge an CO2 (Kohlendioxid), die das Fahrzeug im gemischten Fahrbetrieb ausstößt, berechnet.
Diejenigen, die auf der Grundlage ihrer Kohlendioxidemissionen besteuert werden, sind:
Personenwagen der Klasse I, die Folgendes umfasst:
Fahrzeugjahr 2006 oder später
Fahrzeuge, die vor 2006 zugelassen wurden, aber die Anforderungen der Umweltklasse 5, der Umweltklasse Elektro oder der Umweltklasse Hybrid erfüllen.
Wohnmobil, leichter Lkw oder leichter Bus, in Betrieb genommen am oder nach dem 1. Januar 2011
Fahrzeuge, die nach Gewicht besteuert werden, sind sonstige Personenkraftwagen der Klasse I, Wohnmobile, leichte Lkw und Busse. Das heißt, alle Fahrzeuge, die nicht unter die Kategorie der nach CO₂-Emissionen berechneten Fahrzeuge fallen.
Zur Berechnung der Kfz-Steuer sind Grundkenntnisse über die verschiedenen Zuschläge erforderlich. Die Kfz-Steuer setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: einem Grundbetrag, einem CO₂-Zuschlag, einem Umweltzuschlag und einem Kraftstoffzuschlag. Der Grundbetrag beträgt 360 SEK pro Jahr und wird für alle Fahrzeuge erhoben, die der Malus-Regelung unterliegen (siehe oben) . Der Malus wird für drei Jahre ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Steuerpflicht des Fahrzeugs berechnet.
Die Kohlendioxidmenge beträgt ab dem 1. Juni 2022 107 SEK pro Gramm für Fahrzeuge, die zwischen 75 und 125 Gramm pro Kilometer emittieren, und 132 SEK für Fahrzeuge, die mehr als 125 Gramm emittieren (eine Erhöhung gegenüber 82 SEK bzw. 107 SEK im Jahr 2018).
Der Umweltzuschlag wird für dieselbetriebene Fahrzeuge gezahlt und beträgt 250 SEK pro Jahr.
Der Treibstoffzuschlag gilt schließlich auch für dieselbetriebene Fahrzeuge. Hierbei berechnet sich der Zuschlag aus der Menge der Emissionen pro Kilometer in Gramm, multipliziert mit 13,52.
Wer bei einem Halterwechsel die Kfz-Steuer zahlen muss, hängt vom Zeitpunkt des Halterwechsels ab. Erfolgt der Halterwechsel im selben Monat wie die Steuerzahlung, ist die Steuer von der Person zu entrichten, die das Fahrzeug überträgt oder verkauft. Erfolgt die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt, ist der neue Halter steuerpflichtig.
Wird das Fahrzeug im Zusammenhang mit einem Halterwechsel zugelassen, ist in der Regel der neue Halter steuerpflichtig. Dies gilt, wenn Halterwechsel und Meldung gleichzeitig erfolgen, entweder über die Zulassungsbescheinigung oder die App bzw. den Online-Service der schwedischen Transportbehörde.
Wenn Sie hingegen einen Anspruch geltend machen und anschließend die Zulassungsbescheinigung einreichen, sind Sie als Verkäufer steuerpflichtig. Geht aus der Mitteilung über den Eigentümerwechsel jedoch hervor, dass die Meldung am selben Tag wie der Eigentümerwechsel erfolgte, können Sie beim schwedischen Finanzamt eine Überprüfung des Steuerbescheids beantragen.
Wird ein Fahrzeug im Zusammenhang mit einem Halterwechsel abgestellt, werden zu viel gezahlte Kfz-Steuerbeträge erstattet. Wer die Erstattung erhält, hängt vom Zeitpunkt des Halterwechsels ab: Wird das Fahrzeug vor dem Halterwechsel abgestellt, erhalten Sie als Verkäufer die Steuer zurück; andernfalls geht die Erstattung an den neuen Halter.
Die Kfz-Steuer wird auch erstattet, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird – beispielsweise bei Verschrottung oder Verkauf ins Ausland. Weitere Fälle, in denen die Kfz-Steuer erstattet wird, sind:
wenn die Steuerpflicht endet oder eine niedrigere Steuer erhoben wird
Die Konstruktion des Fahrzeugs wird so verändert, dass sich die Steuerbelastung verringert.
Die Kfz-Steuer ändert sich aufgrund neuer Regeln.
Eine Rückerstattung erfolgt, wenn zu viel gezahlte Steuern erstattet werden müssen. Die Zahlung wird in der Regel an die Person geleistet, die zum Zeitpunkt der Änderung der Bedingungen als Eigentümer eingetragen war. Beträgt der Betrag jedoch weniger als 50 SEK, erfolgt keine Rückerstattung.
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