Häufig gestellte Fragen
Hier haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt, um Ihnen zu helfen.
Der Mangel muss zum Zeitpunkt des Kaufs oder bereits früher am Fahrzeug vorhanden gewesen sein, damit er als Reklamation gilt.
Gemäß dem Verbraucherschutzgesetz haben Sie das Recht, Mängel des Fahrzeugs bis zu drei Jahre nach Erhalt geltend zu machen. Wird ein Mangel innerhalb von 24 Monaten entdeckt, liegt die Beweislast bei uns von Kvdcars , d. h. wir müssen nachweisen, ob es sich um einen Herstellungsfehler handelt oder nicht. Können wir nachweisen, dass es sich nicht um einen Herstellungsfehler handelt, sind wir nicht verpflichtet, diesen zu beheben.
Weist das Fahrzeug einen Mangel auf, der nicht in der Artikelbeschreibung aufgeführt ist und nicht als normale Gebrauchsspuren eines Gebrauchtwagens gilt, so besteht ein Grund, diesen Mangel bei Kvdcars zu reklamieren. Damit der Mangel gemeldet werden kann, muss er erheblich von dem Zustand abweichen, den der Käufer unter Berücksichtigung des Fahrzeugalters und des Kilometerstands erwarten kann.
Mehr Informationen zu Schadensfällen über Kvdcars finden Sie hier.
Hallo! Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie irgendwelche Fragen haben.
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